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Parnicni postupak u Bosni i Hercegovini
#4525
Sehr geehrte

Frage: Ausbuergerung – Entlassung aus der Staatsangehoerigkeit Bosnien und Herzegowina

Zu meiner Person:
• Am 16.09.1986 in Bosanska Gradiska geboren
• Seit 1991 kroatische Staatsbürgerin (Meine Mutter dachte daher bis vor kurzem, dass ich keine bosnische Staatsbürgerschaft mehr habe. Das Standesamt in Bos. Gradiska hat uns jedoch mitgeteilt, dass ich sehrwohl noch Bosnierin bin.
• 1991-2014 habe ich mit meiner Mutter in Österreich gelebt
• Seit 2014 lebe ich nun in Deutschland und
• seit 2015 bin ich verheiratet mit einem deutschen Staatsbürger (daher mein neuer Nachname: )
• Da ich 2017 unseren Sohn zur Welt gebracht habe, habe ich auch für mich nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
• Im Zuge dieses Prozesses stellte sich heraus, dass ich die kroatische Staatsbürgerschaft behalten kann (da EU-Land), die bosnische aber abgeben muss, bevor ich die deutsche bekommen kann (Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft, wenn nicht innerhalb der EU)
• Nun verstehe ich bosnisch/kroatisch jedoch leider nur noch sehr sehr schlecht und habe auch keinerlei bosnischen Dokumente
• Dazu kommt, dass in meinen kroatischen Dokumenten ein anderer Geburtsort steht

• nach Bearbeitung Bestätigung, dieser Erklärung in Bos. Gradiska abholen
• Kopie meines kroatischen Reisepasses von einem Notar beglaubigen lassen (in welcher Sprache?)
• Ausbürgerungsantrag inkl. dieser Dokumente nach Sarajevo übermitteln


Vielen Dank schon jetzt und

schöne Grüße aus Frankfurt
#4526
Sie haben hier viele Informationen darüber:

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Die interessantesten Fragen zum Thema Bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit:

Frage: Wie viel kostet das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt Prnjavorac: Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-.

Frage: Wie viel kostet die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit - Verwaltungsgebühr, wenn das Verfahren zuerst von Ehemann und Sohn und nach einem halben Jahr von Mutter und Tochter durchgeführt wird (wir haben nicht alle gleichzeitig eine Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland)?
Rechtsanwalt: In einem Kalenderjahr zahlt eine Familie eine Verwaltungsgebühr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichtet, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Frage: Können wir die Vollmacht , die Sie uns für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zugestellt haben, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigen lassen?
Rechtsanwalt: Sie können die Vollmacht durcvh das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigen lassen - wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar im Ausland.


Frage: Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich ?
Rechtsanwalt: In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina - konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der andere Staatsangehöriger des ehemaligen SFR Jugoslawien war, als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten. Jeder, der sich in dieser Situation befindet, muss eine nachträgliche Eintragung in die Standesregister in Bosnien und Herzegowina vornehmen und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichten, da dies von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland verlangt wird.

Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Bin ich bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen Aufenthalt anzumelden?
Anwalt: Wenn Sie das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchgeführt haben, gelten Sie als Ausländer. Als Ausländer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer Ankunft anmelden. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16 Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn sie länger als drei Tage bleiben möchten, innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort wechseln, sind Sie verpflichtet, die Adressänderung zu melden. Sie müssen auch Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.


Frage: Ab welchem Datum ist mein Beschluss über den Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit rechtskräftig?
Rechtsanwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist eine Person, die einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass besitzt und aus Staatsangehörigkeit entlassen wird, verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur Entwertung zu übergeben.

Wie lange dauert das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit / Verzicht auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas?
Anwalt: Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina muss das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen beenden. Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entscheidungen über den Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich begründet sein.


Frage: Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit Widerspruch einzulegen?
Rechtsanwalt: Der Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist endgültig und gegen ihn ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage beim Verwaltungsgericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit.

Ist es für mich einfacher, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen, mit dem Ziel des Erlöschens der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
Anwalt: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, weil weniger Unterlagen aus Bosnien und Herzegowina erforderlich sind. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des Beschlusses über das Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit.


Frage: Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. In der Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich tun - bin ich jetzt ein Staatenloser?
Rechtsanwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Lösung für Sie, um die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten und den Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit aufzuheben.


Frage: Kann ich nach der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ?

Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihm mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die doppelte Staatsangehörigkeit.


Frage: Wer entscheidet über den Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder über den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit?
Anwalt: Entscheidungen über den Erwerb oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit werden vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein Antrag auf Erwerb, Entlassung oder Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit muss direkt beim Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt eingereicht werden.

Fragee: Kann ich meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten, nachdem ich Ihnen alle für den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen übergeben habe, weil ich ihn zum Reisen benötige?
Rechtsanwalt: Sie können den bosnisch-herzegowinischen Reisepass verwenden, solange er in Ihrem Besitz ist, und es ist kein Hindernis, für Sie das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ordnungsgemäß einzuleiten. Wir benötigen jedoch den bosnisch-herzegowinischen Reisepass im Original, falls Sie ihn haben, um das Verfahren abschließen zu können, weil der Reisepass bei der Übernahme des Beschlusses über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit im Original übergeben werden muss.


Ich wurde im Ausland adoptiert, weswegen ich meinen Nachnamen durch ein Gerichtsurteil geändert habe. Kann ich das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen, ohne den Nachnamen in Bosnien und Herzegowina zu regeln?

Anwalt Prnjavorac: Um das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Es ist notwendig, zuerst das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchzuführen, dann den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen zu lassen, den Nachnamen zu regeln und dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einzuleiten.


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https://advokat-prnjavorac.com/rechtsan ... owina.html
#4600
Verzicht auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas

Sehr schnelle und klare Rückmeldung. Alle Formalitäten wurden per email geklärt und umgehend beantwortet. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben.

Diese Anwaltskanzlei ist sehr gut und auf jeden Fall weiter zu empfehlen. Die Anwälte Prnjavorac waren mir stets eine unterstützende Hand, und halfen mir bei Fragen und erledigten meine Angelegenheiten zügig. Dies geschah professionell und fachgerecht.

Herzlichen Dank
#4630
Ich wurde vom Herrn und Frau Prnjavorac in meinem Ausbürgerung aus Bosnien begleitet.

Diese Kanzlei kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen bzw. ich habe das schon in meinem Bekanntenkreis getan.
Alles lief perfekt. Herrn und Frau Prnjavorac hat meine Fragen immer rasch und sehr hilfreich beantwortet und sich um alle Angelegenheit gekümmert, die nötig waren für meine Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina.

Ich bedanke mich nochmals herzlich für Ihre ganzen Bemühungen und wünsche alles Gute!

Professionalität, Fachkompetenz, Zuverlässigkeit sowie kurze Reaktionszeiten zeichnen die Kanzlei besonders aus. Eine hervorragende Zusammenarbeit auf höchstem Niveau. Absolut begeisternd, in jeder Hinsicht!

Liebe Grüße,
Marijana P.

PRAVILNIK VISOKOG SUDSKOG I TUŽILAČKOG VIJEĆA BOS[…]